1. Allgemeines
1.1 | Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen einverstanden.Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben. Dies muss schriftlich geschehen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen und für alle aus einem Schuldverhältnis mit dem Kunden resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Die nachfolgenden AGB gelten für Unternehmer und Kommunen i.S. § 14 BGB |
1.2 | Unsere jeweils gültige Preisliste ist ebenfalls Bestandteil dieser Bedingungen. |
1.3 | Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zeitz. |
1.4 | Sofern sich aus diesen Bedingungen nichts Gegenteiliges ergibt, gelten die Geschäftsbedingungen der Papierindustrie des Bundesgebietes in der jeweiligen Fassung. |
1.5 | Durch die etwaige Unwirksamkeit eines oder mehrerer Teile dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht beeinträchtigt. |
1.6 | Kundendaten werden – soweit im Rahmen unseres Geschäfts notwendig – nur in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet. |
1.7 | Der Kunde stimmt zu, über neue Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens Büroservice Edgar Tympel per E-Mail/Telefax informiert zu werden.Die E-Mail/Fax – Zusendung kann jederzeit und bei jedem E-Mail/Fax – Empfang widerrufen werden. |
2. Preise
2.1 | Die in unserer Preisliste genannten Preise sind freibleibend. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung und Transportkosten nicht ein. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. |
2.2 | Durch das Erscheinen einer neuen Preisliste wird die Vorausgegangene ungültig. |
2.3 | Alle Lieferungen werden zu den Preisen, die am Tag des Zustandekommens des Liefervertrages gültig sind, berechnet. Die jeweils aktuellen Preise finden Sie im Internet. |
3. Angebot und Auftragsbestätigung
3.1 | Alle Angebote sind freibleibend. |
3.2 | Ein Vertrag mit uns gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde unser Angebot vorbehaltlos annimmt oder ihm unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung beginnen. Erteilen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für den Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie etwaige Beschaffenheitsvereinbarungen oder die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Diese muss schriftlich erfolgen um wirksam zu sein. |
4. Lieferung innerhalb Deutschlands
4.1 | Lieferung von Papieren und Folien (Listen 1-18): Ab 300,- € netto-Warenwert liefern wir frei Haus, darunter erheben wir separate Versandkosten in Höhe von 4,90 € pro Auftrag. Für Bogenware A0 und A0+ auf Wegwerfpalette wird pro Auftrag unabhängig vom Auftragswert zusätzlich ein Versandkostenanteil in Höhe von 26,- € berechnet. Bei Paketen ab 1,2 m Länge wird ein Zuschlag von 5 Euro pro VE erhoben. Lieferung von Tinte und Toner: Ab 300,- € netto-Warenwert liefern wir frei Haus, darunter erheben wir separate Versandkosten in Höhe von 4,90 € pro Auftrag. Die Wahl der Verpackung, des Versandweges und der Versandart behalten wir uns vor. Mehrkosten für spezielle Versendungsformen und/oder Verpackungen trägt der Auftraggeber.
Mindermengenzuschläge werden nicht berechnet. |
4.2 | Die Lieferung erfolgt in der Regel kurzfristig ab Lager. |
4.3 | Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. |
4.4 | Das Transportrisiko trägt der Empfänger, das gilt auch für Lieferungen frei Empfangsort bzw. frei Haus. |
4.5 | Der Käufer hat die eingehenden Sendungen auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu kontrollieren. Für nicht vollständige und/oder beschädigte Sendungen ist keine bzw. nur eine eingeschränkte/vorbehaltliche Quittung zu erteilen. Die Mängel/Fehlmeldungen sind zu vermerken. Für Transportschäden – auch versteckte – haftet nicht der Verkäufer, sondern der betreffende Transportführer (Spedition, Bahn, Post oder Paketdienst). Zur Wahrung von Ersatzansprüchen bei etwaigen Transportschäden hat der Käufer die Schäden unverzüglich sowohl dem Transportführer, als auch dem Verkäufer anzuzeigen. Der Transportführer ist spätestens nach 3 Tagen (Post innerhalb von 24 Stunden) zu benachrichtigen. Die Ware und Verpackung ist bis zur Schadensaufnahme zu belassen, damit eine lückenlose Dokumentation möglich ist. Sollten Sie Ihre Ansprüche an uns übertragen wollen, so benötigen wir von Ihnen das Frachtdokument, eine Schadensbeschreibung und eine Abtrittserklärung. |
4.6 | Durch höhere Gewalt wie z.B. Streik, Krieg, Aufruhr u.s.w. verursachte Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Sofern die Lieferung unmöglich wird, werden wir von den Lieferverpflichtungen befreit. Schadensersatzansprüche entstehen in beiden Fällen nicht. |
5. Zahlung und Zahlungsverzug
5.1 | Zahlungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung per E-Mail oder auf dem Postweg. Im Einzelfall behalten wir uns Lieferung gegen Vorkasse vor. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. |
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 | Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Auftraggeber. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er tritt hiermit alle Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherungshalber an uns ab. Verpfändungen oder sonstige Verfügungen über die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware uns sofort mitzuteilen. Der Käufer hat alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Diebstahl und Feuer zu sichern. |
7. Produkthaftung
7.1 | Alle fälligen Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung i.S.d. PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressbeteiligte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. |
8. Gewährleistung
8.1 | Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel sofort mitzuteilen. |
8.2 | Beanstandungen müssen uns innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware mitgeteilt werden. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Feststellung geltend zu machen. Unser Gewährleistungspflicht erlischt, wenn etwaige Mängel nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware angezeigt werden. |
8.3 | Mängelrügen müssen uns grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden. |
8.4 | Der Käufer muss uns eine angemessene Nachfrist zur Behebung des Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einräumen. |
8.5 | Im Falle einer misslungenen oder unterlassenen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Für etwaige Mängelfolgeschäden haften wir nicht, es sei denn uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen wird die vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Im Übrigen haften wir grundsätzlich nur bis zur Höhe des Warenwertes. |
8.6 | Durch Mängelrügen wird die Fälligkeit der Zahlung – auch von Teilbeträgen – nicht berührt. Der Käufer hat nicht das Recht, die Zahlung zurückzuhalten. |
8.7 | Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Ablehnung der gesamten Lieferung. |
8.8 | Rücksendungen müssen in jedem Fall – auch bei Falschlieferung – mit uns vereinbart werden. Die Abholung wird nach entsprechender Meldung durch den Empfänger von uns veranlasst. |
Kretzschau, 01.02.2018